Was ist eine „Buschenschank"?

Als Buschenschank bezeichnet man einen Betrieb, in dem ein Landwirt seine eigen erzeugten Lebensmittel, Wein und Obstmost anbietet. Um so eine Buschenschank führen zu dürfen, muss man einen Wein- oder Obstgarten bewirtschaften. In jedem Bundesland gibt es ein eigenes Buschenschankgesetz, in dem Öffnungszeiten, Namen und das Angebot festgehalten sind.

Es dürfen ausschließlich kalte Speisen und hausgemachte Mehlspeisen angeboten werden. Typische Getränke in einer Buschenschank sind zum Beispiel Wein, Sturm und Traubensaft, welche vom Landwirt oft selber erzeugt werden. Um auch warme Speisen anbieten zu dürfen, muss zusätzlich ein „freies Gastgewerbe" angemeldet werden. Dann darf allerdings der Name „Buschenschank" nicht mehr verwendet werden. Viele benutzen in diesem Fall die Bezeichnung „Heurigen".

Falls Sie noch mehr über die Buschenschank im Allgemeinen und deren Geschichte erfahren möchten, können Sie sich unter folgendem Link informieren.